Corona Virus
Fakten, Daten, Schutzmöglichkeiten, Verhaltensmaßregel
Wie schütze ich mich und andere vor dem Coronavirus?
Die Verhaltensweisen sind mit denen zum Schutz vor Grippeviren identisch:
Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen (mindestens 20 Sekunden unter laufendem Wasser mit Seife)
richtiges Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge
Abstand von Menschen mit Husten, Schnupfen oder Fieber halten; Händeschütteln generell unterlassen
Hände vom Gesicht fernhalten (Schleimhäute in Mund und Nase sowie Augen)
Wenn die Möglichkeit besteht, sollte auf Reisen verzichtet, öffentliche Verkehrsmittel gemieden und von zu Hause aus gearbeitet werden. Im Allgemeinen sollten jegliche Kontakte reduziert werden.
Von einem Besuch einer Veranstaltung ist generell abzuraten.
Bürger und Bürgerinnen, die älter als 60 Jahre sind, sollten sich gegen Pneumokokken impfen lassen.
Was ist bei einem Corona-Verdacht zu tun, welche Symptome gibt es?
Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 anrufen - und zu Hause bleiben.
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.
Muss ich mit leichten Atemwegserkrankungen für eine Krankschreibung in die Arztpraxis gehen?
Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Diese Vereinbarung gilt seit 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen.
Wie verhalte ich mich nach einer Auslandsreise richtig?
Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder in Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, sollten unnötige Kontakte vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Entwickeln sich innerhalb von 14 Tagen Symptome, sollte - nach telefonischer Anmeldung – ein Arzt aufgesucht werden.
Reisende aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea in Deutschland müssen u.a. Angaben zu ihrer Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage machen. Reisende von China nach Deutschland geben zudem eine erweiterte Selbstauskunft ab.